Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen und diese übernehmen bei Psychotherapiebedarf die Kosten. In einer psychotherapeutischen Sprechstunde wird geklärt, ob eine Indikation für Psychotherapie besteht und zwei bis vier probatorische Sitzungen dienen dann dazu, sich kennenzulernen, Informationen für den späteren Therapieantrag zu sammeln und entscheiden, ob die Therapie fortgesetzt werden soll. Im Anschluss beantrage ich ein Stundenkontingent bei der Kasse und bei Bewilligung beginnt die eigentliche Therapie. Die Honorarkosten richten sich dabei nach dem sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und werden über Ihre Gesundheitskarte direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Eine Überweisung der Hausärztin/des Hausarztes ist nicht notwendig.
Ambulante Psychotherapie kann in der Regel über Ihre private Krankenversicherung oder die Beihilfe abgerechnet werden. Ich empfehle Ihnen, sich vor Beginn der Therapie mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und Informationen über die Leistungen Ihres Versicherungsvertrages und notwendige Formalitäten einzuholen. Insbesondere die Frage, ob und in welchem Umfang Psychotherapie in Ihrem Versicherungstarif enthalten ist, sollte im Vorfeld geklärt werden.
Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP Ziffer 861). Sie erhalten dann wie gewohnt eine Rechnung, die Ihnen später von der Versicherung erstattet wird.
Neben den Coaching- und Beratungsangeboten, die nicht von der Kasse übernommen werden, haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, die Therapie selbst zu bezahlen. Es entsteht dann keine Pause, in der der Therapieantrag von der Kasse geprüft werden muss und es gibt auch keine Mitteilung an Ihre Krankenkasse über die Durchführung der Psychotherapie. Sollten Sie später Versicherungsabschlüsse planen, bei denen ein Gesundheitscheck gefordert wird, kann dies von Vorteil sein.
Auch hier richtet sich das Honorar nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Sie erhalten monatliche Rechnungen. Der Regelsatz für eine Sitzung (50 Minuten) beträgt aktuell 102,50 €.